Im Folgenden finden Sie eine Reihe interessanter Urteile aus verschiedenen Rechts-

       gebieten:

 

 

 

             Zivilrecht:

 

 

             Wirtschaftsrecht:

 

 

 

             Baurecht:

 

 

             Schulrecht:

 

             Wehrrecht:

 

             Verkehrsrecht:

 

             Agrarrecht:

 

             Pferderecht:

 

 

                         

 

             Urteil des OLG Koblenz vom 26.01.2006, Az.: 5 U 319/04

             Der Halter eines zu einem Auskeilen neigenden und diesbezüglich nicht als gefährlich                             gekennzeichneten Pferdes ist gegenüber dem durch das Auskeilen Verletzen schadens-                             ersatzpflichtig.

 

             Während eines Ausrittes wurde durch ein auskeilendes Pferd ein Mitreiter schwer am                                   rechten Unterschenkel verletzt.

             Der Mitreiter war erst kürzlich zu der den Ausritt durchführenden Gruppe gestoßen und

             kannte die Neigung des ihn während des Ausrittes verletzenden Pferdes zu einem Aus-

             keilen nicht.

             Da sich im Reitsport auch unter Beachtung der erforderlichen Sorgfaltsregeln eine ge-

             fahrenträchtige Annäherung der Pferde u.a. bei einem Scheuen nicht immer vermeiden

             lässt, ist der Halter verpflichtet, das zum Auskeilen neigende Pferd mit einer roten

             Schleife am Schweif zu kennzeichnen und bei Ausritten am Schluss der Gruppe zu reiten.

             Dies war in dem zu entscheidenden Fall nicht geschehen. Ein Mitverschulden des                                          Geschädigten konnte nicht festgestellt werden.

 

 

 

 

Jagdrecht:

 

 

 

 

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